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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens (entiendoo) erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende, in unseren Verkaufsbedingungen nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt oder wenn diese im Einzelfall zwischen entiendoo und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden. Wenn Bestimmungen der durch uns erstellten Zusatzverträge mit Bestimmungen dieser Bedingungen in Konflikt stehen, haben die Bestimmungen dieser Zusatzverträge Vorrang.
1.2. Mit Bestellung oder Auftragserteilung anerkennt der Kunde die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB von entiendoo.
1.3. Von diesen AGB oder vom Vertrag abweichende Zusagen, welcher Art auch immer, von Mitarbeitern von entiendoo sind ohne vorangehende oder nachträgliche, jedenfalls schriftliche Zustimmung der Geschäftsführung rechtlich unwirksam. Das gleiche gilt für die Gewährung von Rabatten, Preisnachlässen und sonstige Zusagen jedweder Art.
1.4. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
2. Vertragsabschluss
2.1. Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Der Kunde wird dadurch dazu eingeladen, selbst ein Angebot an entiendoo zum Vertragsabschluss zu stellen.
2.2. Durch das Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ / „Kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
2.3. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte email (Bestellbestätigung). Diese stellt noch keine Annahme des Vertrags dar.
2.4. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung durch eine separate Versandbestätigung per email ausstellen oder die Ware an den Kunden versenden.
3. Produkthaftung
3.1. entiendoo haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber den Kunden.
3.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt diese Haftungsbeschränkung nicht für Personenschäden und für Schäden an einer Sache, die zur Bearbeitung übernommen wurde. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.
3.3. Verweigert der Kunde die notwendige Zusammenarbeit, um etwaige Mängel und Fehler an einem Produkt zu beheben, ist entiendoo nicht für die Folgeschäden haftbar.
3.4. Zeigt der Kunde ein mangelhaftes Produkt nicht binnen angemessener Frist an, hat der Kunde sämtliche durch das fehlerhafte Produkt verursachte Folgeschäden selbst zu tragen und ist entiendoo frei von jeder daraus abzuleitenden Haftung.
4. Lieferungs- und Leistungsbedingungen
4.1. entiendoo ist bemüht, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten, wobei der Kunde im Fall von Verzögerungen, die nicht im Einflussbereich von entiendoo liegen, wie insbesondere Kapazitätsengpässe bei Vorlieferanten, Verzögerungen durch Umwelteinflüsse oder Verzögerungen, die einem Versandunternehmen zuzurechnen sind, eine angemessene Nachfrist einzuräumen hat.
4.2. Die Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktseite angegeben und ist als unverbindlicher Richtwert zu verstehen. Aus geringfügigen Abweichungen (5-7 Tage) können keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden. Über Verzögerungen wird der Kunde ehestmöglich informiert.
4.3. Werden die Lieferung und/oder der Beginn der Leistungsausführung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, verzögert, verlängern sich Leistungsfristen und Termine entsprechend.
4.4. Kann die Lieferung bzw Leistung nicht längstens binnen einer Nachfrist von 28 Tagen ab dem Ende der vereinbaren Frist abgeschlossen werden, ist der Kunde berechtigt, durch entsprechende Erklärung gegenüber entiendoo vom Vertrag zurückzutreten.
4.5. entiendoo ist berechtigt, Warenlieferungen sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung, selbst oder durch beauftragte Dritte vorzunehmen, die in diesem Fall als Subunternehmer tätig werden.
4.6. Lieferungen und Leistungen erfolgen an der vom Kunden bekannt gegebenen Adresse. Für den Fall unrichtiger, unvollständiger oder unklarer Angaben trägt der Kunde die daraus resultierenden Nachteile.
4.7. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht mit Ablieferung am vereinbarten Ort bzw. Übergabe an den Kunden bzw. an seinen Vertreter auf den Kunden über.
4.8. Die Lieferung erfolgt ausschließlich zu den im Bestellvorgang ausgewiesenen, vom Kunden zu tragenden Versandkosten. Gegenteiliges gilt nur, wenn Kunden im Rahmen von Sonderaktionen explizit von der Verpflichtung zur Bezahlung der Versandkosten befreit werden.
4.9. Kann die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin aus Gründen nicht erfolgen, die der Sphäre des Kunden zuzurechnen sind, so ist der Kunde verpflichtet, für jeden weiteren Zustellversuch die daraus resultierenden Versand- und Lieferkosten sowie sonstige Kosten zu tragen. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung durch Zufall geht ab dem ersten erfolglosen Zustellversuch ebenso auf den Kunden über.
4.10. Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware innerhalb angemessener Frist auf Übereinstimmung mit der vereinbarten Spezifikation und allfällige Mängel zu untersuchen. Mängel oder Schäden sind entiendoo unverzüglich mitzuteilen. Unternehmer sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche, allfälliger Schadenersatzansprüche und des Anspruchs auf irrtumsrechtliche Anpassung oder Anfechtung des Vertrags verpflichtet, entiendoo unverzüglich, längstens jedoch binnen sieben Werktagen ab Kenntnis, über allfällige Mängel zu informieren.
4.11. Unbeschadet vom Eintritt oder Umfang eines tatsächlich eingetretenen Schadens ist entiendoo berechtigt, für den Fall der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung der vereinbarten Leistung, eine Konventionalstrafe in Höhe von 10% des vereinbarten Gesamtpreises ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens zu verrechnen. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
4.12. Lieferfristen beginnen nicht vor Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung oder Beseitigung sonstiger Hindernisse aus der Sphäre des Kunden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand fristgerecht versendet wird. Bei Verbrauchern ist die Lieferfrist nur eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Ablauf der Frist in den Verfügungsbereich des Verbrauchers gelangt.
4.13. Nur im Falle eines von entiendoo verschuldeten Lieferverzugs steht es dem Vertragspartner frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf und schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurückzutreten; anderweitige bzw darüberhinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, entiendoo trifft am Leistungsverzug grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Diese Regelung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
4.14. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen zu setzen und Vorkehrungen zu treffen, die für eine ungehinderte und zügige Leistungserbringung erforderlich und nützlich sind.
5. Zahlungsbedingungen/Preise
5.1. Alle ausgewiesenen Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
5.2 Die im Online-Shop ausgewiesenen Preise behalten ihre Gültigkeit solange der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt und insbesondere keine der Sphäre des Kunden zuzurechnende Verzögerungen oder Änderungen der ursprünglichen Bestellung erfolgen.
5.3. Versandkosten sind nicht im Preis enthalten und werden im Bestellprozess gesondert ausgewiesen.
5.4. Dem Kunden stehen die im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden zur Verfügung.
5.5. Zahlungen sind prompt und ohne Abzug zu leisten.
5.6. Ist eine Anzahlung vereinbart, ist entiendoo zur Warenlieferung und/oder Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verpflichtet.
5.7. Im Fall eines Zahlungsverzugs werden für Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4% pro Jahr vereinbart. Für Unternehmer werden Verzugszinsen in Höhe von 14 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr vereinbart. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (insbesondere Skonti und Rabatte).
5.9. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von entiendoo nur insofern zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von entiendoo anerkannt sind. Verbrauchern steht eine Aufrechnungsbefugnis darüber hinaus dann zu, wenn Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen sowie im Fall der Zahlungsunfähigkeit von entiendoo.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen alle entiendoo für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen außergerichtlichen Kosten, insbesondere Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen. Für jede einzelne Mahnung werden pauschale Mahnspesen in Höhe von EUR 40,00 in Rechnung gestellt, sofern der Kunde kein Verbraucher ist.
6. Garantie
6.1. Für bestimmte Waren kann der Hersteller eine Garantie zugunsten des Kunden einräumen.
6.2. Die Inanspruchnahme der Garantie unterliegt den Bestimmungen der Garantiebedingungen des Herstellers. Ein Anspruch gegen entiendoo kann aus der Herstellergarantie nicht abgeleitet werden.
6.3. Aus ein und demselben Lebenssachverhalt kann aus den Titeln der Garantie, Gewährleistung oder Schadenersatz keine Mehrfachentschädigung und damit Überkompensation bewirkt werden.
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr ab erfolgter Übergabe. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Unternehmer selbst, an einen seiner Vertreter, Mitarbeiter oder an ein Versandunternehmen.
7.2. Für den Fall eines zu Recht bestehenden und zeitgerecht gerügten Mangels, ist entiendoo nach eigener Wahl primär zur Behebung des Mangels oder zum Austausch verpflichtet. Verbrauchern steht zudem die Wahl zwischen Austausch und Verbesserung frei. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 932 Abs 4 ABGB kann Preisminderung und bei nicht bloß geringfügigen Mängeln die Auflösung des Vertrags begehrt werden. Verbrauchern steht der Umstieg auf die sekundären Gewährleistungsbehelfe darüber hinaus in den Fällen des § 12 Abs 4 VGG frei.
7.3. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe. Der Übergabezeitpunkt ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Verbraucher selbst oder an seinen Vertreter.
7.4. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie besteht nur, wenn diese explizit in der Produktbeschreibung ausgewiesen wurde.
8. Haftungsausschluss
8.1. Für Beschädigungen durch höhere Gewalt sowie Beschädigungen oder Mängel, die auf unsachgemäße Wartung, Gebrauch oder Betrieb zurückzuführen sind sowie für natürliche Abnutzungserscheinungen, die keinen Einfluss auf die Funktion eines Produkts haben, wird keine Haftung übernommen.
8.2. Soweit im Rahmen der Auftragserteilung die Bekanntgabe von Spezifikationen erforderlich ist, liegt die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit dieser Spezifikation beim Kunden.
8.3. Der Gebrauch der Produkte von entiendoo darf lediglich für die vertraglich festgelegten und vom Hersteller beabsichtigten Zwecke erfolgen. Die Bedienungsanleitungen und Gebrauchsanweisungen sind stets zu beachten.
8.4. Schadenersatzansprüche von Unternehmern sind bei sonstigem Verfall längstens binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen im Eigentum von entiendoo.
9.2. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn entiendoo diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Zweitkäufers bekannt gegeben wurde und entiendoo der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung von entiendoo gilt die Kaufpreisforderung als an entiendoo abgetreten und ist entiendoo jederzeit dazu berechtigt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
9.3. Sollte die unter aufrechtem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen von exekutiven Schritten gepfändet werden, so verpflichtet sich der Kunde entiendoo unverzüglich davon zu verständigen und Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich um Vorbehaltseigentum von entiendoo handelt und alle zumutbaren Schritte in die Wege zu leiten, um die diesbezügliche Exekution zur vermeiden.
10. Aufklärung über das Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG
10.1. Die Bestimmungen dieses Punktes gelten ausschließlich für Verbraucher.
10.2. Nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz kann ein Verbraucher von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Beginn der Rücktrittsfrist richtet sich nach § 11 Abs 2 FAGG. Im Regelfall beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
10.3. Wird die Rücktrittserklärung binnen offener Frist abgesendet ist die Rücktrittsfrist gewahrt.
10.4. Hat sich der Verbraucher bei der Rücksendung der Ware ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die von entiendoo angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten.
10.5. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichtete Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an entiendoo zurückzustellen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird.
10.6. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen.
10.7. Der Verbraucher hat dem Unternehmer eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist.
10.8. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung wirksam vom Vertrag zurück, so wird entiendoo allenfalls geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstatten. Dabei wird hierfür dasselbe Zahlungsmittel verwendet, dessen sich der Kunde für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat.
10.9. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis der Kunde entweder die Ware wieder retourniert oder er einen Nachweis über die Rücksendung der Ware an entiendoo erbracht hat.
11. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht des Verbrauchers
11.1. Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG besteht das unter Punkt 10. erläuterte Rücktrittsrecht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
11.2. Diese Ausnahme betrifft alle Hörgeräte, Wearables, Hörverstärker und sonstige Produkte, die vor Versendung von unserer Hörgeräteakustikerin angepasst und kalibriert werden.
11.3. Das Rücktrittsrecht besteht zudem nicht bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Dies betrifft sämtliche In-EarKomponenten, die direkt im Gehörgang getragen werden, sofern sie versiegelt geliefert wurden.
11.4. Bei sämtlichen Produkten, die unter keine der in diesem Punkt erläuterten Ausnahmen fallen, besteht das Rücktrittsrecht nach § 11 Abs FAGG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in vollem Umfang
12. Kommunikation
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen vorrangig elektronisch erstellt und in Form von dauerhaften Datenträgern per email oder anderer elektronischer Kommunikationsmittel an ihn übermittelt werden. Rechnungen in Papierform werden nur auf direkten Wunsch – unentgeltlich – ausgestellt. entiendoo ist dazu berechtigt, die vom Kunden bekanntgegebenen email-Adressen und Telefonnummern zu kontaktieren.
13. Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
13.2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmung des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.3. entiendoo ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.4. Der Gerichtsstand ist Wien, Österreich.
14. Datenschutz
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nach den Bestimmungen der DSGVO und des Datenschutzgesetzes. Zur umfangreichen Aufklärung über die datenschutzrechtlich relevanten Aspekte wird auf die auf unserer Website (www.entiendoo.com/de/datenschutz) abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
15. Disclaimer bezüglich Medizinprodukte
15.1. Hörgeräte sind als Medizinprodukte im Sinne des Art 2 Z 1 EUMedizinprodukteverordnung 2017/745 (MDR) und des österreichischen Medizinproduktegesetzes (MPG) zu qualifizieren.
15.2. Ausschließlich die als Hörgerät bezeichneten Produkte sind Medizinprodukte iSd MDR und verfügen sämtliche unter dieser Bezeichnung gelisteten Produkte über eine CE-Kennzeichnung iSd Art 2 Z 43 MDR.
15.3. Nur die explizit als Hörgerät bezeichneten Produkte können zur Linderung, Behandlung oder Kompensation von auralen Krankheitsbildern wie Hörverlust, Schwerhörigkeit oder Tinnitus verwendet werden.
15.4. Hörgeräte sind nach Anhang VIII Kapitel III Regel 9 MDR als Medizinprodukte der Klasse IIa (mittleres Risikopotenzial) einzustufen, da sie invasiv am Ohr getragen werden, langfristig genutzt werden und eine potenzielle physiologische Wirkung entfalten.
15.5. Sämtliche Produkte, die nicht die Kennzeichnung als „Hörgerät“ oder „Medizinprodukt“ aufweisen (kurz: Nicht-Medizinprodukte) dienen lediglich der allgemeinen Hörunterstützung und Schallverstärkung und verfolgen keinen medizinischen Zweck. Insbesondere dient diese Produktkategorie nicht der Linderung, Kompensation oder Behandlung von auralen Krankheitsbildern wie Tinnitus, Schwerhörigkeit oder Hörverlust. Nicht-Medizinprodukte dienen auch nicht der therapeutischen Unterstützung bei derartigen Beeinträchtigungen. Selbst bei leichten Hörproblemen können Nicht-Medizinprodukte ein klassisches Hörgerät nicht ersetzen. NichtMedizinprodukte dienen lediglich der situativen Komfortverbesserung in bestimmten Alltagssituationen und können keine Dauerversorgung gewährleisten.
15.6. Nicht-Medizinprodukte sind daher strikt von Medizinprodukten zu trennen. NichtMedizinprodukte wie Hearables oder Hörverstärker können die Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen in bestimmten Alltagssituationen unterstützen. NichtMedizinprodukte erfüllen lediglich unterstützende Funktionen im Alltag zur Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität, dienen jedoch nicht der Kompensation eines biologischen Defizits oder einer körperlichen Fehlfunktion.
16. Hörtests
16.1. Die Ergebnisse unserer Hörtests sind nicht als medizinische Diagnose zu betrachten und ersetzen in keinem Fall eine umfassende fachärztliche Aufklärung. Die Hörtests dienen lediglich einer ersten Orientierung und Selbsteinschätzung. Insbesondere können dadurch keine auralen Krankheitsbilder wie Schwerhörigkeit, Hörverlust oder Tinnitus diagnostiziert werden. Auch wird durch das Testergebnis keine medizinische Indikationsstellung angedeutet.
16.2. Durch die Hörtests wird keine klinische Schwellenbewertung vorgenommen, keine Krankheitsgrade ausgewiesen und keine medizinische Befundung erstellt. Die Hörtests nehmen eine reine Messung eines Körperwerts vor.
16.3. Durch das Ergebnis eines Hörtests können Hinweise auf einen möglichen auditiven Unterstützungsbedarf gewonnen werden. Der Test ist als Lifestyle-Anwendung gedacht, der dem allgemeinen Wohlbefinden dienlich sein kann.
16.4. Indiziert das Ergebnis eines Hörtests eine Auffälligkeit, empfehlen wir stets eine ehestmögliche Abklärung bei einem HNO-Facharzt.
17. Konzessionierte Hörgeräteakustiker
17.1. Sämtliche Hörtests sowie Geräteanpassungen werden von Mein Hörstudio MH GmbH durchgeführt. Mein Hörstudio MH GmbH nimmt die Durchführung von Audiometrie, die technische Anpassung von Hörgeräten sowie die Kalibrierung und Auswahl geeigneter Geräte vor. Mein Hörstudio MH GmbH kann keine krankhaften Zustände abklären, medizinisch bewerten oder diagnostizieren. Die betreffenden Hörgeräteakustiker verfügen über eine technische, keine medizinische Ausbildung.
17.2. Bei sämtlichen Produkten, die mit dem Zusatz „überprüft von Hörgeräteakustikern“ versehen sind, wird eine individuell-fachliche Prüfung bzw Anpassung durch Mein Hörstudio MH GmbH vorgenommen.
18. Disclaimer zur Informationsplattform von entiendoo
18.1. Sämtliche gesundheitsbezogenen Informationen sind allgemeiner Natur und beziehen sich nicht auf konkrete Situationen individueller Nutzer.
18.2. Die gesundheitsbezogenen Informationen stellen unter keinen Umständen eine individuelle Diagnose dar, verordnen keine medizinische Behandlung und haben lediglich Informationscharakter.
18.3. Sämtliche von entiendoo erteilten Empfehlungen zu Produkten sind strikt als Lifestyle-/Kaufempfehlungen zu betrachten und haben keinen medizinisch-diagnostischen Charakter, da sie nicht auf medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnissen basieren. Unsere Empfehlungen beziehen sich auf Alltagssituationen und haben ausschließlichen Komfortnutzen.
18.4. Die von entiendoo empfohlenen Produkte ersetzen unter keinen Umständen eine medizinische Versorgung. Aus der empfohlenen Produktart können keine diagnostischen Rückschlüsse gezogen werden.
19. Wichtige Informationen zu unseren Nahrungsergänzungsmitteln (Supplements)
Supplements ersetzen keine Medikamente oder eine medizinische Behandlung. Bei Beschwerdeerscheinungen ist stets ein Arzt aufzusuchen. Supplements können bei Defiziterscheinungen eine unterstützende Wirkung entfalten und generell zum allgemeinen körperlichen und seelischen Wohlbefinden beitragen. Supplements dienen nicht der Behandlung, Linderung oder therapeutischen Unterstützung von diagnostizierten Krankheitsbildern.